Unsere AGB
Transparente Bedingungen für die Nutzung der Kassensoftware DreamPOS.
Anbieter
Dream Marketing – Esmaty & Hosseinimonfaredi GbR
Breslauer Str. 2, 65232 Taunusstein, Deutschland
E-Mail: kundenservice@dreampos.app
Stand: 27. März 2026
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und dem jeweiligen Kunden (im Folgenden: „Kunde") über die Nutzung der cloudbasierten Kassensoftware „DreamPOS" als Software-as-a-Service (SaaS) sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen.
2. Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er die Software ausschließlich zu gewerblichen oder selbständigen beruflichen Zwecken nutzt (B2B). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt deren Geltung ausdrücklich in Textform zu.
4. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und einem individuell geschlossenen Vertrag (Einzelvertrag) gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor.
5. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
1. Der Anbieter stellt dem Kunden die cloudbasierte Kassensoftware „DreamPOS" als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet zur Verfügung. Die Software dient der elektronischen Erfassung, Verarbeitung und Dokumentation von Geschäftsvorfällen gemäß der Abgabenordnung (AO) sowie der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV).
2. Der Funktionsumfang umfasst insbesondere:
- Kassenfunktionen zur Erfassung und Abwicklung von Geschäftsvorfällen (Bar- und Kartenzahlung, Splittzahlung)
- Produkt- und Kategorieverwaltung mit Barcode-Scanning
- Anbindung an eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) gemäß § 146a AO über den Drittanbieter Fiskaly
- Erstellung von Belegen gemäß den Anforderungen der KassenSichV
- DSFinV-K-konforme Datenexporte (Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme)
- Kassenmeldung gemäß § 146a Abs. 4 AO (SUBMIT DE)
- Revisionssichere Archivierung über SAFE (Secure Archive for Fiscal Evidence) / GoBD-konforme Archivierung
- Tagesendbericht (Z-Bericht) mit PDF-Export
- Verwaltung von Artikeln, Kategorien, Tischen und Mitarbeitern
- Berichtswesen, Umsatzanalysen und Dashboard
- Mitarbeiterverwaltung mit rollenbasierter Zugriffskontrolle (Inhaber, Kassierer)
- Tischverwaltung für die Gastronomie
- Stornierungsfunktionen (Voll- und Teilstorno)
- Trinkgeldverwaltung
- Pfand-/Depositsystem
- Ankauf-Modul für den Gebrauchtwarenhandel (IMEI-/Seriennummernerfassung)
- Kartenzahlungsabwicklung über myPOS-Terminals (sofern vom Kunden genutzt)
- Bondruck über Bluetooth-/WLAN-Drucker
3. Die Software wird ausschließlich als SaaS-Lösung über das Internet bereitgestellt. Der Kunde erhält keinen Zugriff auf den Quellcode. Eine Installation auf kundeneigenen Servern ist nicht vorgesehen.
4. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag und der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters.
§ 3 Vertragsschluss
1. Die Darstellung der Software und der Leistungen auf der Website des Anbieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.
2. Der Vertrag kommt zustande durch:
- Unterzeichnung eines individuellen Einzelvertrages durch beide Parteien; oder
- Abschluss des Bestellvorgangs über die Website des Anbieters (Online-Bestellung) und Bestätigung durch den Anbieter per E-Mail (Auftragsbestätigung).
3. Bei Online-Bestellungen gibt der Kunde durch Absendung der Bestellung ein verbindliches Angebot ab. Der Anbieter nimmt dieses Angebot durch Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail an.
4. Der Anbieter behält sich vor, Vertragsangebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
5. Vertragssprache ist Deutsch.
§ 4 Kostenloser Testzugang
1. Der Anbieter bietet Interessenten die Möglichkeit, die Software DreamPOS im Rahmen eines kostenlosen Testzugangs für einen Zeitraum von 14 Kalendertagen unverbindlich zu testen (im Folgenden: „Testphase").
2. Die Testphase beginnt mit der Bereitstellung der Zugangsdaten und endet automatisch nach Ablauf von 14 Kalendertagen. Eine gesonderte Kündigung ist nicht erforderlich. Es entstehen keine Kosten und keine Zahlungsverpflichtungen.
3. Während der Testphase wird die Software in einer Testumgebung bereitgestellt. Die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) wird im Testmodus betrieben. Die in der Testphase erfassten Daten dienen ausschließlich zu Testzwecken und sind nicht für den steuerlich relevanten Echtbetrieb geeignet.
4. Der Testzugang ist ausschließlich für gewerbliche Interessenten bestimmt. Mit der Registrierung bestätigt der Nutzer, dass er den Testzugang zu gewerblichen oder selbständigen beruflichen Zwecken nutzt.
5. Es besteht kein Anspruch auf Gewährung eines Testzugangs. Der Anbieter behält sich vor, Testzugänge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, einzuschränken oder vorzeitig zu beenden.
6. Der Testzugang geht nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt nur durch gesonderten Vertragsschluss gemäß § 3 dieser AGB zustande.
7. Nach Ablauf der Testphase werden die Zugangsdaten deaktiviert. Der Anbieter ist berechtigt, die in der Testumgebung gespeicherten Daten nach Ablauf der Testphase unwiderruflich zu löschen.
8. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder Weitergabe der Zugangsdaten entstehen.
9. Es gelten die Bestimmungen dieser AGB, insbesondere § 13 (Haftung), § 15 (Datenschutz) und § 17 (Geheimhaltung), auch während der Testphase.
§ 5 Leistungsumfang und Zusatzleistungen
Im Leistungsumfang enthalten:
- Bereitstellung der Software DreamPOS über das Internet (SaaS)
- Hosting der Software und der Kundendaten auf Servern innerhalb der Europäischen Union
- Mandantentrennung (separate Datenbanken je Kunde)
- Anbindung an die cloudbasierte TSE des Drittanbieters Fiskaly
- Ersteinrichtung des Kundenzugangs (Mandanteneinrichtung) einschließlich TSE-Provisionierung
- Ersteinrichtung der Kassenmeldung gemäß § 146a Abs. 4 AO (SUBMIT DE)
- Regelmäßige Wartung, Pflege und Aktualisierung der Software
- Bereitstellung von Updates und Upgrades, soweit diese allgemein verfügbar gemacht werden
- Technischer Support per E-Mail während der Geschäftszeiten (Mo–Fr, 9:00–18:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Hessen)
- Automatisierte tägliche Datensicherungen (Backups)
- Automatisierte tägliche SAFE-Exporte zur revisionssicheren Archivierung
Optionale Zusatzleistungen (Add-ons), gesondert zu vereinbaren und zu vergüten:
- DATEV-Schnittstelle zur automatischen Übertragung von Buchungsdaten
- Individuelle Softwareanpassungen
- Schulungen vor Ort
Nicht im Leistungsumfang enthalten:
- Bereitstellung von Hardware (z. B. iPads, Kassendrucker, Kartenlesegeräte, Kassenschubladen)
- Einrichtung und Wartung der Internetverbindung des Kunden
- Steuerberatung oder steuerrechtliche Prüfung der erfassten Geschäftsvorfälle
- Support außerhalb der genannten Geschäftszeiten
Der Anbieter ist berechtigt, den Leistungsumfang jederzeit zu erweitern oder zu verbessern. Eine Reduzierung des wesentlichen Leistungsumfangs während der Vertragslaufzeit berechtigt den Kunden zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 9 Abs. 6.
§ 6 Einrichtung, Inbetriebnahme und Abnahme
1. Nach Vertragsschluss richtet der Anbieter für den Kunden einen individuellen Zugang ein (Mandanteneinrichtung) einschließlich der Provisionierung der Cloud-TSE über Fiskaly und der Ersteinrichtung der Kassenmeldung (SUBMIT DE).
2. Der Kunde stellt die hierfür erforderlichen Angaben (insbesondere Steuernummer, Wirtschafts-Identifikationsnummer, Geschäftsadresse) vollständig und korrekt bereit. Verzögerungen, die auf unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten des Anbieters.
3. Die Software gilt als abgenommen, wenn der Kunde nach Bereitstellung der Zugangsdaten innerhalb von vierzehn (14) Tagen keine wesentlichen Mängel in Textform rügt (konkludente Abnahme).
4. Geringfügige Abweichungen oder Mängel, die die Nutzung der Software nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 7 Pflichten des Kunden
1. Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich bestimmungsgemäß und im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu nutzen.
2. Der Kunde ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten (Benutzername, Passwort, PINs) allein verantwortlich und hat sicherzustellen, dass nur autorisierte Personen Zugang zur Software erhalten. Bei Verdacht auf unbefugte Nutzung ist der Anbieter unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Der Kunde stellt die erforderliche technische Infrastruktur (stabile Internetverbindung, kompatible Endgeräte wie iPads oder Tablets, ggf. Drucker und Kartenterminals) auf eigene Kosten bereit und hält diese betriebsbereit.
4. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und steuerliche Korrektheit aller über die Software erfassten Geschäftsvorfälle. Der Anbieter übernimmt keine steuerliche Beratung und keine Haftung für steuerliche Nachteile.
5. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt:
- die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu manipulieren, zu umgehen oder deren ordnungsgemäße Funktion zu beeinträchtigen;
- die Software für rechtswidrige Zwecke zu nutzen, insbesondere zur Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder Verschleierung von Geschäftsvorfällen;
- Dritten den Zugang zur Software zu gewähren, sofern nicht ausdrücklich vereinbart (z. B. autorisierte Mitarbeiter);
- die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder den Quellcode zu extrahieren, soweit nicht durch zwingendes Recht (§ 69e UrhG) gestattet;
- die Software zu kopieren, zu modifizieren oder Dritten zur Nutzung zu überlassen (Unterlizenzierung);
- automatisierte Zugriffe (Bots, Scraping, API-Missbrauch) auf die Software auszuführen;
- die Serverinfrastruktur des Anbieters absichtlich zu überlasten oder zu stören.
6. Der Kunde ist zur angemessenen Mitwirkung bei der Behebung von Störungen verpflichtet, insbesondere durch eine möglichst genaue Beschreibung aufgetretener Fehler.
7. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig eigene Sicherungskopien seiner Daten anzufertigen (z. B. durch DSFinV-K-Exporte). Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste, die durch unterlassene Datensicherung des Kunden entstehen.
8. Der Kunde stellt sicher, dass er über alle erforderlichen gewerberechtlichen und steuerrechtlichen Genehmigungen verfügt und die Nutzung der Software im Einklang mit dem geltenden Recht erfolgt.
9. Der Kunde ist im Falle eines TSE-Ausfalls verpflichtet, das TSE-Ausfallprotokoll gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu führen. Die Software stellt hierfür entsprechende Funktionen bereit.
10. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über Änderungen seiner Stammdaten (insbesondere Firmenname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Steuernummer, Bankverbindung).
§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Für die Nutzung der Software zahlt der Kunde an den Anbieter eine monatliche Vergütung gemäß dem im Einzelvertrag oder bei der Online-Bestellung vereinbarten Tarif. Kein Ausweis von Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung), sofern nicht anders angegeben.
2. Die aktuell gültigen Preise ergeben sich aus der Preisliste auf der Website des Anbieters bzw. aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
3. Für optionale Zusatzleistungen (Add-ons) fallen gesonderte Entgelte gemäß der jeweils gültigen Preisliste an.
4. Die Vergütung ist jeweils monatlich im Voraus bis zum dritten (3.) Werktag eines jeden Kalendermonats fällig.
5. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte (über Stripe), Überweisung oder einem anderen vom Anbieter akzeptierten Zahlungsmittel. Bei SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde ein separates SEPA-Lastschriftmandat.
6. Der Anbieter erteilt dem Kunden eine ordnungsgemäße Rechnung. Der Rechnungsversand erfolgt elektronisch per E-Mail.
7. Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Wochen zum Ende eines Abrechnungszeitraums anzupassen. Preiserhöhungen dürfen jährlich maximal fünf Prozent (5 %) betragen. Bei einer Preiserhöhung hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung.
8. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB (derzeit neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
9. Der Anbieter ist nach schriftlicher Androhung mit einer Nachfrist von vierzehn (14) Tagen berechtigt, den Zugang zur Software zu sperren, wenn der Kunde mit mindestens zwei (2) Monatsbeiträgen in Verzug ist. Die Zahlungspflicht besteht während der Sperrung fort. Die Sperrung wird unverzüglich nach vollständigem Ausgleich der ausstehenden Forderungen aufgehoben.
10. Der Kunde kann gegen Forderungen des Anbieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
11. Sämtliche Preise für Hardwareprodukte (iPads, Drucker, Terminals, Kassenschubladen, Bundles) im Online-Shop des Anbieters verstehen sich als Einmalzahlungen. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Hardwarekäufe sind vom Softwareabonnement unabhängig.
§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Die Vertragslaufzeit (Erstlaufzeit) ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder dem gewählten Tarif bei der Online-Bestellung.
2. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Erstlaufzeit automatisch um jeweils den gleichen Zeitraum, sofern er nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
3. Kündigungen bedürfen der Textform gemäß § 126b BGB. Eine Kündigung per E-Mail an die im Vertrag genannte E-Mail-Adresse der jeweiligen Partei ist ausreichend.
4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
5. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn:
- der Kunde mit der Zahlung trotz Mahnung und Nachfristsetzung von mindestens 14 Tagen mit mehr als zwei (2) Monatsbeiträgen in Verzug ist;
- der Kunde die Software missbräuchlich nutzt oder gegen wesentliche Vertragspflichten (insbesondere § 7) verstößt;
- der Kunde die TSE manipuliert oder zu manipulieren versucht;
- der Kunde die Software für rechtswidrige Zwecke nutzt;
- über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
6. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch den Kunden liegt insbesondere vor, wenn der Anbieter den wesentlichen Leistungsumfang gemäß § 5 dauerhaft und erheblich reduziert, ohne dass der Kunde dem zugestimmt hat, oder der Anbieter wiederholt und trotz Abmahnung die vereinbarte Verfügbarkeit gemäß § 10 nicht einhält.
7. Im Falle der Beendigung des Vertrages stellt der Anbieter dem Kunden seine Daten in einem maschinenlesbaren Format (z. B. DSFinV-K-Export) für dreißig (30) Tage nach Vertragsende zur Verfügung. Danach ist der Anbieter zur unwiderruflichen Löschung berechtigt, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (insbesondere § 147 AO, § 257 HGB) entgegenstehen.
8. Mit Beendigung des Vertrages erlischt das Nutzungsrecht des Kunden an der Software. Der Zugang wird gesperrt.
9. Bereits geleistete Zahlungen für den laufenden Abrechnungszeitraum werden bei ordentlicher Kündigung nicht erstattet, sofern der Kunde die Software bis zum Ende des bezahlten Zeitraums weiter nutzen kann.
§ 10 Verfügbarkeit und Service Level
1. Der Anbieter ist bestrebt, eine Verfügbarkeit der Software von 98 % im Jahresmittel zu gewährleisten.
2. Von der Verfügbarkeitsberechnung ausgenommen sind:
- geplante Wartungsarbeiten (mindestens 48 Stunden vorher angekündigt, vorzugsweise außerhalb der üblichen Geschäftszeiten);
- Störungen durch höhere Gewalt (§ 16);
- Störungen, die durch den Kunden oder von ihm eingesetzte Dritte verursacht wurden;
- Störungen bei Drittanbietern (insbesondere Fiskaly TSE, myPOS, Stripe);
- Störungen der Internetverbindung des Kunden;
- Störungen durch nicht vom Anbieter freigegebene Endgeräte oder Betriebssystemversionen.
3. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der Cloud-TSE von Fiskaly oder sonstiger Drittanbieter-Dienste. Bei einem TSE-Ausfall ist der Kunde verpflichtet, das TSE-Ausfallprotokoll gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu führen.
4. Die Verfügbarkeitszusage stellt eine Zielvereinbarung dar und begründet keinen verschuldensunabhängigen Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung.
5. Der Anbieter informiert den Kunden bei geplanten Wartungsarbeiten rechtzeitig per E-Mail oder über die Software.
§ 11 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
1. Sämtliche Rechte an der Software DreamPOS (Quellcode, Dokumentation, Design, Datenbanken, Algorithmen, Marken, Logos) verbleiben ausschließlich beim Anbieter. Durch den Vertrag werden keine Eigentumsrechte oder sonstigen Rechte übertragen, die über das in Abs. 2 genannte Nutzungsrecht hinausgehen.
2. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches (nicht ausschließliches), nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Software im Rahmen seines Geschäftsbetriebs.
3. Reverse Engineering, Dekompilierung, Disassemblierung und Extraktion des Quellcodes sind untersagt, soweit nicht durch zwingendes Recht (§ 69e UrhG) gestattet.
4. Die vom Kunden eingegebenen Daten verbleiben im Eigentum des Kunden. Der Anbieter erwirbt an den Kundendaten keine über die Vertragserfüllung hinausgehenden Rechte.
5. Der Anbieter ist berechtigt, anonymisierte und aggregierte Nutzungsdaten zur Verbesserung der Software und zu statistischen Zwecken zu verwenden, sofern kein Rückschluss auf den einzelnen Kunden möglich ist.
§ 12 Gewährleistung
1. Der Anbieter gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Funktionen entspricht und dem aktuellen Stand der Technik in Bezug auf die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) genügt.
2. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen und so genau wie möglich zu beschreiben (inkl. Fehlerbeschreibung, Schritte zur Reproduktion, ggf. Screenshots).
3. Der Anbieter hat bei Vorliegen eines Mangels zunächst das Recht zur Nachbesserung. Dem Anbieter sind mindestens zwei (2) Nachbesserungsversuche zu gewähren.
4. Eine Garantie für die ununterbrochene, fehlerfreie Nutzung der Software wird nicht übernommen. Geringfügige Abweichungen, die die Nutzbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.
5. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Mangel auf einer nicht bestimmungsgemäßen Nutzung, einer Veränderung der Software durch den Kunden oder auf einer unzureichenden technischen Infrastruktur des Kunden beruht.
6. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten ab Gefahrübergang (Bereitstellung der Software).
§ 13 Haftung
1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Summe der in den zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis geleisteten Zahlungen, höchstens jedoch auf 2.500,00 EUR.
3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
4. Der Anbieter haftet insbesondere nicht für:
- Schäden, die auf einer Verletzung der Pflichten des Kunden gemäß § 7 beruhen;
- Schäden durch Ausfall oder Fehlfunktion von Drittanbieter-Diensten (insbesondere Fiskaly TSE, myPOS, Stripe);
- entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Schäden aus entgangener Nutzung;
- steuerliche Nachteile, Bußgelder oder Sanktionen, die aus fehlerhafter Erfassung von Geschäftsvorfällen durch den Kunden oder aus Verstößen des Kunden gegen steuerrechtliche Vorschriften resultieren;
- Datenverluste, soweit der Kunde seiner Datensicherungspflicht gemäß § 7 Abs. 7 nicht nachgekommen ist;
- Schäden durch unbefugte Nutzung der Zugangsdaten des Kunden, sofern der Anbieter dies nicht zu vertreten hat;
- Schäden durch Inkompatibilität der vom Kunden eingesetzten Hardware oder Software mit DreamPOS.
5. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten ab Kenntnis des Schadens, spätestens innerhalb von zwei (2) Jahren nach dem schadensauslösenden Ereignis. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 14 Drittanbieter-Dienste
1. Die Software nutzt folgende Dienste von Drittanbietern:
- Fiskaly GmbH (Wien, Österreich / EU): Cloudbasierte TSE gemäß § 146a AO, DSFinV-K-Export, Kassenmeldung (SUBMIT DE), revisionssichere Archivierung (SAFE)
- myPOS Europe Ltd. (EU): Zahlungsabwicklung über Kartenterminals (sofern vom Kunden genutzt)
- Stripe, Inc.: Abwicklung von Online-Zahlungen und Abonnementverwaltung
2. Für die Nutzung dieser Dienste gelten die jeweiligen Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der Drittanbieter. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Datensicherheit oder Fehler dieser Dienste.
3. Sofern ein Drittanbieter seine Dienste wesentlich verändert, einschränkt oder einstellt, wird der Anbieter sich nach besten Kräften um eine gleichwertige Alternative bemühen. Ist keine gleichwertige Alternative verfügbar und wird der wesentliche Leistungsumfang dadurch dauerhaft eingeschränkt, berechtigt dies beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung.
4. Kosten, die durch Drittanbieter-Dienste entstehen (z. B. Transaktionsgebühren von myPOS), sind vom Kunden direkt an den jeweiligen Drittanbieter zu entrichten und nicht in der Vergütung gemäß § 8 enthalten.
§ 15 Datenschutz
1. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
2. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (Kassendaten, Mitarbeiterdaten, Endkundendaten), schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
3. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf Servern innerhalb der Europäischen Union.
4. Der Kunde ist als datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung in Bezug auf die von ihm erfassten Daten (Mitarbeiterdaten, Endkundendaten, Transaktionsdaten) verantwortlich. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Datenverarbeitung durch den Kunden beruhen.
5. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Mitarbeiter und ggf. Endkunden über die Datenverarbeitung über DreamPOS zu informieren und die erforderlichen Rechtsgrundlagen sicherzustellen.
6. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters sowie dem Auftragsverarbeitungsvertrag.
§ 16 Höhere Gewalt
1. Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung vertraglicher Pflichten, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruht. Höhere Gewalt umfasst insbesondere: Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Krieg, Terrorismus, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle von Rechenzentren, Telekommunikationsnetzen oder Energieversorgung, Cyberangriffe von außen sowie Streik und Aussperrung.
2. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses und unternimmt zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung.
3. Dauert der Zustand höherer Gewalt länger als drei (3) Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von vier (4) Wochen zu kündigen.
§ 17 Geheimhaltung
1. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieses Vertrages erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke dieses Vertrages zu verwenden.
2. Vertrauliche Informationen sind insbesondere: Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Preiskonditionen, Kundendaten, Zugangsdaten und Vertragsinhalte.
3. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:
- öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei dafür verantwortlich ist;
- der empfangenden Partei bereits vor Erhalt ohne Geheimhaltungspflicht bekannt waren;
- von einem Dritten ohne Geheimhaltungspflicht rechtmäßig offengelegt wurden;
- aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
4. Die Geheimhaltungspflicht besteht über die Beendigung dieses Vertrages hinaus für einen Zeitraum von drei (3) Jahren fort.
§ 18 Kein Widerrufsrecht (B2B)
Da dieser Vertrag ausschließlich zwischen Unternehmern im Sinne des § 14 BGB geschlossen wird, findet das Widerrufsrecht gemäß §§ 355 ff. BGB keine Anwendung.
§ 19 Besondere Bestimmungen für Hardwarekäufe
1. Soweit der Kunde über den Online-Shop des Anbieters Hardware erwirbt (z. B. iPads, myPOS-Terminals, Kassendrucker, Kassenschubladen, Bundles), gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen.
2. Bei Hardwarekäufen handelt es sich um Kaufverträge im Sinne der §§ 433 ff. BGB. Der Kaufvertrag kommt mit Versandbestätigung per E-Mail zustande.
3. Die Lieferung erfolgt per Versand an die vom Kunden angegebene Lieferadresse innerhalb Deutschlands. Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden (Versendungskauf gemäß § 447 BGB).
4. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese dem Anbieter innerhalb von fünf (5) Werktagen in Textform anzuzeigen (§ 377 HGB). Bei verdeckten Mängeln gilt eine Rügefrist von fünf (5) Werktagen ab Entdeckung.
5. Die Gewährleistung für Hardware richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Waren auf zwölf (12) Monate begrenzt ist.
6. Bei Bündelangeboten (Bundles) gelten die angegebenen Gesamtpreise. Einzelne Bestandteile eines Bundles können nicht separat zurückgegeben werden.
7. Das Widerrufsrecht für Verbraucher findet keine Anwendung (§ 18 dieser AGB).
§ 20 Freistellung
1. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden oder durch mit seiner Zustimmung handelnde Dritte beruhen, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung (Anwalts- und Gerichtskosten).
2. Die Freistellung umfasst insbesondere Ansprüche, die darauf beruhen, dass:
- der Kunde die Software für rechtswidrige Zwecke nutzt (z. B. Steuerhinterziehung);
- der Kunde gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt;
- der Kunde die TSE manipuliert oder deren ordnungsgemäße Funktion beeinträchtigt;
- der Kunde fehlerhafte Daten in die Software eingibt, die zu Schäden bei Dritten führen.
3. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter und unterstützt den Anbieter bei der Rechtsverteidigung.
§ 21 Änderungen dieser AGB
1. Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist. Zumutbar sind insbesondere Änderungen, die:
- aufgrund von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder behördlichen Vorgaben erforderlich werden;
- der Anpassung an technische Entwicklungen dienen;
- der Schließung von Regelungslücken dienen;
- für den Kunden vorteilhaft sind.
2. Der Anbieter wird den Kunden über Änderungen der AGB mindestens vier (4) Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) informieren. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht.
3. Der Anbieter weist den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen des Schweigens hin.
4. Widerspricht der Kunde fristgerecht, gelten die bisherigen AGB fort. Der Anbieter hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit zu kündigen, sofern das Festhalten am Vertrag unter den alten AGB für den Anbieter unzumutbar ist.
5. Bei wesentlichen Änderungen, die das Leistungs-/Preisverhältnis erheblich verändern, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung.
§ 22 Referenznennung
Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auf seiner Website und in Marketingmaterialien als Referenzkunden zu nennen (Firmenname und Branche), sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.
§ 23 Compliance und Exportkontrolle
1. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der Software sämtliche anwendbaren nationalen und internationalen Vorschriften einzuhalten, insbesondere die Abgabenordnung (AO), die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), das Geldwäschegesetz (GwG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
2. Der Kunde stellt sicher, dass die über die Software erfassten Geschäftsvorfälle den steuerrechtlichen Anforderungen entsprechen und alle Transaktionen ordnungsgemäß dokumentiert werden.
§ 24 Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB Wiesbaden.
3. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
4. Vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens bemühen sich die Parteien um eine gütliche Einigung.
§ 25 Schlussbestimmungen
1. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
2. Abtretung: Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis können vom Kunden nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen werden. Der Anbieter ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten im Rahmen einer Unternehmensübertragung oder -umstrukturierung auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen.
3. Schriftformklausel: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.
4. Erfüllungsort: Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters (Taunusstein).
5. Kein Verzicht: Verzichtet der Anbieter in einem Einzelfall auf die Durchsetzung einer Bestimmung dieser AGB, so begründet dies keinen generellen Verzicht auf die Geltendmachung dieser oder anderer Bestimmungen.
6. Sprachfassung: Diese AGB sind in deutscher Sprache abgefasst. Im Falle von Übersetzungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
Kontakt bei Fragen zu diesen AGB
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Breslauer Str. 2, 65232 Taunusstein
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